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Entscheidung des EUGh: Produkte aus israelischen Siedlungen müssen gekennzeichnet werden

Der Europäische Gerichtshof (EUGh) in Luxemburg entschied gestern, dass exportierte Lebensmittel aus israelischen Siedlungen im Westjordanland und anderen, seit 1967 besetzten Gebieten in der Europäischen Union besonders gekennzeichnet werden müssen. Obst, Gemüse und Wein müssen demnach einen Hinweis auf ihr Ursprungsgebiet tragen.



Stammen Waren aus einer israelischen Siedlung, so muss dies zusätzlich vermerkt sein, urteilten die Richter. Damit bestätigte das Gericht die Position der EU-Kommission vom November 2015, in der festgestellt wurde, dass die Produktkennzeichnung „Made in Israel“ für Waren aus den völkerrechtswidrigen israelischen Siedlungen in den Golanhöhen, Ostjerusalem und Westjordanland nicht nur inkorrekt, sondern auch irreführend für Konsumentinnen und Konsumenten sind. Auf den Etiketten müssen daher zukünftig die Region und der Zusatz „Israelische Siedlung“ angegeben werden.


Israel setzt trotz internationaler Kritik ungehindert weiter auf den Siedlungsausbau und genehmigt immer wieder den Bau bzw. die Legalisierung von Wohneinheiten auf israelisch besetztem palästinensischem Territorium. Mit dem Siedlungsbau einher geht nicht nur der Raub von palästinensischem Land und Ressourcen (wie beispielsweise Wasser), sondern auch die ungestrafte Unterdrückung bis hin zu Bedrohung der palästinensischen Bevölkerung durch militante israelische Siedlerinnen und Siedler. Die völkerrechtswidrigen Siedlungsexpansionsvorhaben der israelischen Regierung sind nicht zuletzt auch deshalb besonders problematisch, weil sie eine Zweistaatenlösung zur Beendigung des israelisch-palästinensischen Konflikts zunichte machen.


„Wir begrüßen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof bezüglich der Kennzeichnung israelischer Siedlungsprodukte natürlich sehr“, so Botschafter Salah Abdel Shafi. „Endlich wurde ein wichtiger, dem Völkerrecht entsprechender Schritt gesetzt. Ziel ist jedoch ein vollständiger Boykott aller Waren aus israelischen Siedlungen, um der weiterhin expandierenden, völkerrechtswidrigen Siedlungspolitik der israelischen Regierung konsequent und endgültig Einhalt zu gebieten. Die korrekte Kennzeichnung von Siedlungsprodukten stellt eine ethische Entscheidungshilfe für Konsumentinnen und Konsumenten dar, die somit ein Zeichen setzen können. Es ist zu hoffen, dass das Gerichtsurteil auch eine schnelle Umsetzung in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union erfährt.“


Weiterführende Informationen:


Press Release No 140/19, Court of Justice of the European Union (Luxembourg, 12.11.2019)


Interpretative Notice on indication of origin of goods from the territories occupied by Israel since June 1967

(Brussels, 11.11.2015)




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