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Die Palästinensische Befreiungsorganisation (PLO)

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Die Palästinensische Befreiungsorganisation (PLO) – Der Staat Palästina

 

Die Palästinensische Befreiungsorganisation, kurz PLO (von engl. Palestine Liberation Organization), wurde am 28. Mai 1964 in Jerusalem auf Initiative der Arabischen Liga gegründet, um eine Vertretung des arabischen Volkes in Palästina zu schaffen. Unter dem Vorsitz von Ahmed Schuqairi, Vertreter Palästinas bei der Arabischen Liga, der die Leitung der Organisation bis 1968 übernahm, wurde die Nationalcharta verabschiedet, die – als eine Art „Verfassung“ – auch einen organisatorischen Handlungsrahmen und ein politisches Programm vorgab. 1969 löste Yasser Arafat an der Spitze der Organisation Ahmed Shukeiri ab und führte sie bis zu seinem Tod im Jahr 2004.

 

Ausgehend von der Nationalcharta verabschiedete der Palästinensische Nationalrat auf seiner 12. Sitzungsperiode Anfang Juni 1974 ein Programm, welches bis heute als ein Grundstein der diplomatischen Strategie der PLO gilt.

 

Die PLO wurde 1974 als alleinige und legitime Vertreterin des palästinensischen Volkes von der Generalversammlung der  Vereinten Nationen anerkannt und erhielt den Beobachterstatus bei den Vereinten Nationen. 1988 wurde der Staat Palästina durch die Palästinensische Befreiungsorganisation während der ersten Intifada proklamiert. Die Unabhängigkeitserklärung wurde auf der Tagung des Palästinensischen Nationalrats (PNC) am 15. November 1988 in Algier beschlossen. Seitdem ist der 15. November offizieller palästinensischer Nationalfeiertag.

 

Heute vereint die PLO insgesamt neun Organisationen aus den verschiedenen Spektren:  die Fatah (Harakat al-Tahrir al-Watani al-Filastini - Bewegung zur Befreiung Palästinas), die Volksfront für die Befreiung Palästinas (PFLP), die Arabische Befreiungsfront, die Demokratische Front zur Befreiung Palästinas (DFLP), die Arabische Front Palästinas, die Demokratische Union Palästinas (FIDA), die Palästinensische Befreiungsfront (PLF), die Palästinensische Volkspartei (PPP) und die Palästinensische Volkskampffront (PPSF). Zudem wird angestrebt, auch die Hamas und den Islamischen Jihad in die PLO aufzunehmen.

 

Die PLO als nationale Befreiungsbewegung strebt danach, die Ziele der palästinensischen Bevölkerung umzusetzen, so beispielsweise auch die Unabhängigkeit eines Staates Palästina mit Ostjerusalem als Hauptstadt.

 

Neuer Vorsitzender ist seit Arafats Tod im Jahr 2004 Mahmoud Abbas, der gleichzeitig Präsident der Palästinensischen Autonomiebehörde ist.

 

2011 wurde Palästina Vollmitglied der UN-Kulturorganisation Unesco. Die Generalkonferenz der Organisation für Bildung, Wissenschaft und Kultur stimmte in Paris dem Antrag der Palästinenser mit der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit zu. 2012 wurde der Beitritt des Staates Palästina als Nicht-Mitglied/Beobachterstaat bei der UN anerkannt. Nachdem die palästinensische Regierung Anfang Januar 2015 den Römischen Statut sowie Beitrittserklärungen zu 15 weiteren UN-Konventionen unterzeichnet hat, erfolgte im 1. April 2015 der formale Beitritt Palästinas zum Internationalen Strafgerichtshof (IStGh) in Den Haag.

 

 

 

Die Palästinensische Autonomiebehörde

 

Die Palästinensische Autonomiebehörde (abgekürzt PNA oder PA) wurde 1994 als Teil des Gaza-Jericho-Abkommens (Oslo I, Abkommen von Kairo) zwischen der PLO und Israel eingerichtet. Ein Jahr später, im September 1995, wurde das Interimsabkommen (Oslo II, Abkommen von Taba) über die zweite Stufe der Palästinensischen Autonomie unterzeichnet. Man vereinbarte die Aufteilung des Westjordanlands in die drei Zonen A, B und C.

 

Die sogenannte A-Zone (mit den palästinensischen Städten Jenin, Nablus, Tulkarem, Kalkiliya, Ramallah und Bethlehem) wurde im Dezember 1995 den palästinensischen Behörden übergeben. Zur Zone B werden 420 palästinensische Kleinstädte und Dörfer gerechnet, in dieser Zone entstand eine palästinensische Zivilverwaltung, die Verantwortung im Bereich der Sicherheit obliegt jedoch nach wie vor Israel. Zone C stellt mit 73 Prozent des Westjordanlands das flächenmäßig größte Gebiet dar und obliegt – mit den israelischen Siedlungen und den militärischen Schutzzonen – israelischer Zuständigkeit.

 

Die Palästinensische Autonomiebehörde ist für zahlreiche Belange der palästinensischen Zivilbevölkerung zuständig, so beispielsweise für Gesundheits- und Erziehungswesen, Sozialversorgung und Wirtschaft.

 

Der Legislativrat der Palästinensischen Autonomiebehörde besteht aus 88 Sitzen und wird direkt vom palästinensischen Volk gewählt. Seit der Einrichtung der Palästinensischen Autonomiebehörde fanden im Jahr 1996 und im Jahr 2006 Wahlen statt.

 

 

 

 

 

 

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