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17. April – Tag der Gefangenen


Seit 1974, nach einem Beschluss des palästinensischen Nationalrats, wird am 17. April der „Tag der palästinensischen Gefangenen“ begangen.

„(…) Sie sollen die ärztliche Betreuung erhalten, die ihr Gesundheitszustand erfordert. Sie sollen ebenfalls das Recht haben, den geistlichen Beistand zu empfangen, um den sie gegebenenfalls ersuchen. Frauen sollen in gesonderten Räumlichkeiten untergebracht und unter die unmittelbare Überwachung von Frauen gestellt werden. Gebührende Aufmerksamkeit soll der den Minderjährigen zukommenden besonderen Behandlung geschenkt werden. Gefangengehaltene geschützte Personen haben das Recht, den Besuch von Delegierten der Schutzmacht und des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz gemäß den Bestimmungen von Artikel 143 zu empfangen. Ferner sind sie berechtigt, monatlich wenigstens ein Lebensmittelpaket zu erhalten.“

Artikel 76 der Vierten Genfer Konventionen

Seit 1967 inhaftierte Israel über 850.000 PalästinenserInnen, darunter 15 000 Frauen und zehntausende Minderjährige. Das palästinensische Volk hat damit weltweit, gemessen am Bevölkerungsanteil, die höchste Anzahl an Verhaftungen. Diese fanden und finden quer durch alle Schichten statt, unabhängig von Alter, Geschlecht, Beruf oder Gesundheitszustand. Die verhafteten Personen werden psychischer und physischer Folter ausgesetzt, was einen direkten Verstoß gegen internationales Menschenrecht darstellt.

Die palästinensische Bevölkerung in den besetzen Gebieten untersteht im Gegensatz zur israelischen nicht dem Zivilrecht, sondern einer israelischen Militärgerichtsbarkeit, welche auf vielfältige Art und Weise das tägliche Leben beeinflusst. Mit nur einer Ausnahme befinden sich alle 22 israelischen Gefängnisse und Internierungslager im israelischen Kernland, was erhebliche Auswirkungen nicht nur auf die Insassen selbst, sondern auch auf ihre Familienangehörigen hat. So wird es den Häftlingen erschwert, palästinensische Anwälte zu konsultieren und Familien aus den besetzten Gebieten können oftmals aufgrund von nicht erteilten Genehmigungen ihre Angehörigen im Gefängnis nicht besuchen.


Unter der Bezeichnung „Administrativhaft“ haben israelische Sicherheitskräfte die – für sie gesetzlich legitimierte – Möglichkeit, PalästinenserInnen zu verhaften und teils über Jahre festzuhalten, ohne dass die Häftlinge ihr Recht auf ein Gerichtsverfahren wahrnehmen können und ohne dass sie wissen, ob und wann sie freigelassen werden. Internationale Menschenrechtsorganisationen sowie der UN-Menschenrechtsausschuss haben wiederholt festgestellt, dass die israelische Praxis der Administrativhaft in mehreren Einzelpunkten als auch als Ganzes einen Verstoß gegen das internationale Völker- und Menschenrecht darstellt. Seit Beginn der 2. Intifada im September 2000 wurden insgesamt 26 000 Administrativhaftbeschlüsse verhängt. Insgesamt wurden seit Beginn der 2. Intifada 95 000 Verhaftungen registriert, darunter 12 500 Kinder, 1400 Frauen, 65 gewählte Abgeordnete und einige ehemalige Minister.


Insbesondere seit Oktober 2015 werden vermehrt Verhaftungen registriert – so wurden seither 5000 PalästinenserInnen verhaftet, darunter 1900 Kinder, 140 Mädchen und Frauen sowie über 60 Verwundete. Derzeit befinden sich 7000 PalästinenserInnen in Haft, die Mehrheit der inhaftierten Personen stammt aus dem Westjordanland. Unter den 7000 inhaftierten Personen befinden sich sechs Abgeordnete, 17 Journalisten und 450 Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 12 und 18 Jahren. Anzumerken ist hierbei, dass Hunderte inhaftierte Personen bei ihrem Haftantritt noch minderjährig waren und während ihrer Zeit im Gefängnis volljährig wurden. Derzeit befinden sich 700 Personen in Administrativhaft.


In den israelischen Gefängnissen und Internierungslagern herrscht ein Mangel an medizinischer Versorgung. Derzeit sind 1700 inhaftierte Personen als chronisch krank registriert, 25 davon leiden an Krebs, 180 Personen sind als „schwer krank“ klassifiziert und 70 Personen sind geistig und/oder körperlich behindert.


Seit 1967 sind 207 PalästinenserInnen während ihrer Haft in israelischen Gefängnissen und Internierungslagern verstorben; 71 Personen davon aufgrund von Folter, 55 Personen aufgrund von mangelnder medizinischer Versorgung, 74 Personen wurden außergerichtlich hingerichtet, 7 Personen wurden während Streiks oder Aufständen gegen die menschenunwürdigen Zustände in den israelischen Gefängnissen von israelischen Soldaten oder Wachpersonal erschossen.


„Die Zustände in israelischen Gefängnissen sowie die Behandlung der palästinensischen Gefangenen sind menschenunwürdig und verletzen in vielerlei Hinsicht internationales Recht“, so Botschafter Salah Abdel Shafi. „Palästinensische Häftlinge sind einer israelischen Militärgerichtsbarkeit ausgesetzt, die keinesfalls einem internationalen Standard von fairen Verhandlungen entsprechen. Wir fordern vom Internationalen Strafgerichtshof eine ausführliche Untersuchung. Die israelische Regierung muss zur Verantwortung gezogen werden, ebenso wie die Hohen Vertragsparteien der Genfer Konventionen darauf pochen müssen, dass Israel die Genfer Konventionen in den palästinensischen Gebieten anwenden muss, um so den Maßstäben der Genfer Konventionen bezüglich Kriegsgefangenen folgen zu müssen. Wie jedes Jahr denken wir insbesondere an die palästinensischen Kinder und Jugendlichen, so wurden allein in den letzten 15 Jahren über 10 000 palästinensische Minderjährige verhaftet.“



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