„Ich kann meinen Mandanten nicht helfen“: Die unmögliche Aufgabe, palästinensische Gefangene zu vertreten
- office16022
- 27. Jan.
- 11 Min. Lesezeit
Da Israel seine Gefängnisse als ‚Folteranstalten‘ betreibt, weisen Anwält*innen auf die fehlende staatliche und gerichtliche Aufsicht hin, die es dem Gefängnissystem ermöglicht, ungestraft zu agieren.
Von Lee Mordechai und Liat Kozma, +972Mag in Kooperation mit Local Call, 27. Januar 2026
(Originalbeitrag in englischer Sprache)
In Israel gibt es heute nur wenige Themen, denen mit so viel Gleichgültigkeit – und manchmal sogar offener Feindseligkeit – begegnet wird wie den Menschenrechten der Palästinenser*innen, die im israelischen Strafvollzugssystem inhaftiert sind. Der kleine Kreis von Anwält*innen und Aktivist*innen, die sich weiterhin mit diesen Fällen befassen, agiert vor Gericht und äußert sich öffentlich, aber die von ihnen dokumentierten Missstände finden außerhalb ihrer engen beruflichen und politischen Kreise kaum Beachtung.
In den letzten zwei Jahren haben palästinensische und israelische Menschenrechtsorganisationen mehrere Berichte über die katastrophalen Haftbedingungen von Palästinenser*innen in Israel veröffentlicht. Die Berichte beschreiben extreme Überbelegung, Entzug grundlegender Lebensnotwendigkeiten, weit verbreitete Krankheiten, routinemäßige Gewalt und Folter sowie starke Einschränkungen beim Zugang zu medizinischer Versorgung. Zwischen Oktober 2023 und November 2025 sind fast 100 Palästinenser in israelischer Haft gestorben, wobei Menschenrechtsorganisationen davon ausgehen, dass diese Zahl wahrscheinlich deutlich zu niedrig angesetzt ist.
Es muss betont werden, dass diese Bedingungen nicht selektiv gegen Hamas-Kämpfer verhängt wurden, die am 7. Oktober oder während der anschließenden Kämpfe gefangen genommen wurden. Palästinenser*innen, die vor dem 7. Oktober inhaftiert wurden, Arbeiter aus Gaza, die sich am Tag des Angriffs in Israel aufhielten, und palästinensische Bürger*innen Israels, die wegen Beiträgen in sozialen Medien verhaftet wurden, wurden alle dem gleichen System unterworfen.
Seit im Frühjahr 2024 die brutale Folterung palästinensischer Gefangener und die albtraumhaften Zustände im Sde Teiman-Gefangenenlager aufgedeckt wurden, haben die Kernaussagen dieser Berichte sowohl im Ausland als auch in Israel regelmäßig Aufmerksamkeit erregt. Die Umstände, die solche Praktiken in israelischen Gefängnissen ermöglicht und normalisiert haben, wurden jedoch weniger kritisch hinterfragt.
Interviews, die wir mit sieben Anwält*innen geführt haben, die palästinensische Gefangene vertreten, deuten auf eine aggressive Demontage der Überwachungsmechanismen sowie auf eine zunehmende Behinderung und Schikanierung von Rechtsbeiständen hin – Entwicklungen, die es dem Gefängnissystem insgesamt ermöglicht haben, weitgehend straffrei zu agieren.
„Orte institutionalisierter Rache“
Laut Anwält*innen, die palästinensische Häftlinge sowohl vor als auch nach dem 7. Oktober vertreten haben, können die Veränderungen in israelischen Gefängnissen seit Kriegsbeginn kaum überschätzt werden. „Die Situation vor dem Krieg war sehr schlecht, aber sie ist nicht vergleichbar mit dem, was nach dem 7. Oktober in israelischen Gefängnissen passiert ist“, sagt Yigal Dotan, ein Anwalt, der kürzlich einen 14-jährigen autistischen palästinensischen Staatsbürger Israels vertrat, der wegen des Verdachts auf Sicherheitsverstöße in Haft saß. „Sie sind zu Folteranstalten geworden – zu Orten organisierter, industrialisierter Rache. Ich sehe das bei meinen eigenen Mandant*innen und denen anderer Anwält*innen. Ihre Lage ist schrecklich.“
Die strukturelle Überbelegung war einer der frühesten Auslöser für diese Verschlechterung. Eine der ersten Maßnahmen, die die Knesset nach dem 7. Oktober ergriff, war die Verabschiedung eines Notstandsgesetzes, das eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs umging und eine Überbelegung der Zellen ermöglichte. Laut einem Bericht der israelischen Staatsanwaltschaft aus dem Jahr 2024 lag die Zahl der Gefangenen in Israel bei über 23 300, fast 9 000 mehr als die gesetzliche Höchstgrenze, die minimal angemessene Lebensbedingungen gewährleistet. Das Ergebnis, so die Anwält*innen, war ein rascher Verfall in unmenschliche Zustände, der zum Ausbruch von Krankheiten führte.
Gleichzeitig stufte die israelische Gefängnisverwaltung grundlegende Bedarfsartikel als „Luxusgüter“ ein. Matratzen, Pölster, Toilettenartikel und Rasierutensilien wurden über Nacht beschlagnahmt, und den Gefangenen wurden keine sauberen Kleider mehr zur Verfügung gestellt.
„Sie ließen ihnen nur die Kleidung, die sie am Leib trugen“, sagt Rechtsanwalt Ben Marmarelli. „Seit dem 7. Oktober trägt mein Mandant dieselbe Unterwäsche. Erst jetzt – aufgrund einer neuen Petition, die ich eingereicht habe – besteht die Chance, dass er ein weiteres Paar erhält.“
Während der Wintermonate waren die Gefangenen in Zellen mit offenen Fenstern der Kälte ausgesetzt, ohne angemessene Kleidung oder Decken. Die tägliche Freistunde im Hof wurde nach dem 7. Oktober für acht Monate ausgesetzt, wieder eingeführt und dann nach dem jüngsten Geiselabkommen als Rache für die Freilassung palästinensischer Häftlinge erneut gestrichen.
Laut Rechtsanwältin Sawsan Zaher hatte die Weigerung, den Gefangenen einen Kleiderwechsel zu gestatten, vorhersehbare Folgen. „Diejenigen [Gefangenen], die freigelassen wurden, ließen ihre Winterkleidung für ihre Zellengenossen zurück, damit diese etwas zum Anziehen hatten. Diese Bedingungen führten zu Krätzeausbrüchen in allen Gefängnissen.“
Für Gefangene mit Behinderungen oder schwerwiegenden medizinischen Bedürfnissen bedeutete die Aufhebung grundlegender Unterbringungsmöglichkeiten eine vollständige Abhängigkeit von anderen Häftlingen und von der Fähigkeit der Anwält*innen, vor Gericht zu intervenieren.
„Ich hatte einen Mandanten im Rollstuhl, der zu Beginn des Krieges beschlagnahmt wurde“, berichtet Rechtsanwältin Nadia Daqqa. „Er verbrachte fast anderthalb Jahre ohne Rollstuhl im Gefängnis, bis es ihm gelang, einen Anwalt zu erreichen. Er war auf die Hilfe anderer Gefangener angewiesen, um auf die Toilette zu gehen, zu duschen oder nach draußen zu gehen. Außerdem hatte er keine Kontrolle über seine Körperfunktionen und erhielt nur drei Erwachsenenwindeln pro Woche. Ich musste sogar darüber eine Klage einreichen.“
Auch die Ernährung und medizinische Versorgung verschlechterten sich dramatisch. In den ersten Monaten des Krieges wurden die täglichen Lebensmittelrationen laut Aussagen von freigelassenen Gefangenen und Anwält*innen sowie laut Obduktionsberichten von Palästinensern, die in Haftanstalten starben, auf ein Hungerlevel von 800 Kalorien pro Person reduziert. Anwälte, die im April 2024 ihre Mandanten besuchten, berichteten, sie hätten „wandelnde Skelette“ gesehen. Der Zugang zu medizinischer Versorgung war sowohl für sich verschlimmernde Vorerkrankungen als auch für Verletzungen infolge von Gewalt innerhalb der Gefängnisse stark eingeschränkt.
Daqqa berichtete, dass sie Gefangene gesehen habe, deren Knochenbrüche nach einer unbehandelten Behandlung nicht richtig verheilt seien. Selbst wenn die Gefängnisärzte ihre Pflichten formell erfüllten, erklärt sie, dass „der Arzt nicht im [Gefängnis-]Trakt sitzt. Er kann eine Behandlung empfehlen, aber dann kehrt der Gefangene in den Trakt zurück und erhält sie nicht.“
Die vielleicht dramatischste Veränderung der Haftbedingungen in Israel war jedoch die Tatsache, dass bis Mitte 2024 körperliche Gewalt und Folter gegenüber palästinensischen Häftlingen zur Routine geworden waren. „Vor dem Krieg haben wir bei unseren zahlreichen Gefängnisbesuchen etwa 10 bis 12 Fälle von Folter pro Jahr dokumentiert“, sagt Tal Steiner, Rechtsanwalt und Geschäftsführer von Hamoked: Center for the Defence of the Individual, der bis vor kurzem Direktor des Public Committee Against Torture in Israel war. „Nach dem Krieg führte jeder Besuch zu einer Folterbeschwerde.“
„Früher standen Folterfälle in der Regel im Zusammenhang mit Verhören durch den Shin Bet; Gewalt durch Wachpersonal war eher selten“, so Steiner weiter. „Heute ist sie die Norm: Gewalt bei Zählungen, Gewalt bei Verlegungen zwischen Einrichtungen, Gewalt auf dem Weg zum Arzt, Gewalt auf dem Weg zu unseren Anwält*innen.“
Von der Außenwelt isoliert
Was dazu beigetragen hat, diese brutale Realität zu verschleiern, ist die fast vollständige Isolation der Häftlinge. Nach dem 7. Oktober verbot Israel Besuche des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz, das lange Zeit einer der wenigen unabhängigen Überwachungsmechanismen war, und setzte Familienbesuche vollständig aus. Mehrere Monate lang war auch Anwält*innen der Zugang zu den Gefängnissen untersagt, eine Beschränkung, die erst Anfang 2024 offiziell gelockert wurde.
In Abwesenheit des Roten Kreuzes und der Familienangehörigen wurden die Anwält*innen zum einzigen Kontakt zwischen den Gefangenen und der Außenwelt. Über die rechtliche Vertretung hinaus hatten sie die Aufgabe, die Familien darüber zu informieren, ob die Häftlinge noch am Leben waren, den Häftlingen Nachrichten über den Zustand ihrer Angehörigen zu übermitteln und Aussagen aus erster Hand über die Haftbedingungen zu sammeln.
Dennoch sagen Anwält*innen, dass ihr Zugang weiterhin stark eingeschränkt ist. Für Häftlinge aus Gaza müssen Anwält*innen nun eine Vollmacht von der Familie des Gefangenen einholen – die oft nicht erreichbar ist –, anstatt wie bisher während des Besuchs selbst vom Häftling. Anwält*innen erhalten Termine für Treffen mit ihren Mandanten Monate im Voraus und können diese nur durch gerichtliche Anträge beschleunigen.
In anderen Fällen haben die Gefängnisbehörden Anwält*innen unter Angabe wechselnder oder unerklärlicher Vorwände wie Unruhen im Gefängnis den Zutritt zu den Einrichtungen gänzlich untersagt, oder Wachpersonal hat sie eigenmächtig daran gehindert, an Anhörungen zur Verlängerung der Haft innerhalb der Gefängnisse teilzunehmen.
Aufgrund dieser Hindernisse kostet ein einziger Gefängnisbesuch Anwält*innen mittlerweile oft rund 2 000 NIS (etwa 630 US-Dollar), was die Anreise zu abgelegenen Haftanstalten, stundenlanges Warten und höchstens 30 Minuten mit dem Mandanten umfasst. Wenn Besuche stattfinden, berichten Anwält*innen von systematischen Verletzungen des Anwaltsgeheimnisses. Wachpersonal durchsucht ihre Unterlagen, ruft Übersetzer hinzu, um Materialien auf Arabisch zu überprüfen, und hört Gespräche mit.
„Ich hatte Fälle, in denen ein Gefangener daran gehindert wurde, während eines Besuchs Teile seines Körpers zu zeigen“, sagt Daqqa, offenbar um sie daran zu hindern, kürzlich erlittene Verletzungen zu dokumentieren.
Jede Nachricht aus der Außenwelt – selbst ein Gruß von der Mutter eines Gefangenen – kann Strafmaßnahmen gegen Anwält*innen nach sich ziehen. Durch beschleunigte Verfahren auf der Grundlage geheimer „Beweise“ kann Anwält*innen monatelang der Besuch ihrer Mandanten untersagt werden, mit der Begründung, dass solche Kontakte angeblich dazu dienen, Proteste unter Gefangenen zu koordinieren oder als Kommunikationsmittel mit terroristischen Organisationen zu fungieren. Seit dem 7. Oktober wurde rund 50 Anwält*innen, darunter überwiegend Palästinenser*innen, für längere Zeit verboten, ihre Mandanten zu besuchen, weil sie Grüße von Familienangehörigen übermittelt, Angaben zu Verwandten aufgezeichnet oder Fotos von Kindern der Gefangenen gezeigt hatten.
Anwält*innen berichteten weiter, dass Mandanten mit Schlägen und Prellungen zu den Treffen erschienen und manchmal vor ihren Augen angegriffen wurden. Gefangene sagten aus, dass sie vor den Anwaltsbesuchen stundenlang in Stresspositionen festgehalten, fest gefesselt, mit verbundenen Augen, geschlagen und sogar vergewaltigt wurden, offenbar um sie davon abzuhalten, sich mit ihrem Anwalt zu treffen.
Seit der Wiederaufnahme der Besuche Anfang 2024 haben Anwält*innen nach eigenen Angaben wiederholt solche Verletzungen dokumentiert, jedoch ohne Erfolg. „Ich habe die Blicke der Wärter gesehen, das Schubsen, die Abdrücke von Stiefelsohlen auf dem Rücken meines Mandanten – vollständige Stiefelabdrücke, mehr als einmal“, sagt Marmarelli. Steiner fügte hinzu: „Das Gefühl der Straffreiheit war so extrem, dass sich der Strafvollzugsdienst erlaubte, Menschen zu schlagen, bis sie bluteten, obwohl er wusste, dass jemand von außerhalb sie sehen würde.“
„Die Gerichte sind voll und ganz mitschuldig“
Schon vor dem Krieg war die gerichtliche Kontrolle der Haftbedingungen minimal. Nach Angaben des Forschungs- und Informationszentrums der Knesset wurden von 1 830 Fällen, die zwischen 2019 und 2021 von der Nationalen Einheit zur Untersuchung von Gefängniswärtern eröffnet wurden, 96 Prozent bis Juli 2023 abgeschlossen, 93 Prozent davon wegen „mangelnder Strafbarkeit“. Weitere 255 Fälle wurden von der Einheit an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet und zwischen 2019 und 2022 eröffnet – und davon wurden ebenfalls 94 Prozent eingestellt.
Dementsprechend spiegelt die seit dem 7. Oktober dokumentierte Gewalt nach Ansicht von Anwält*innen nicht nur ein Versagen des israelischen Strafvollzugsdienstes wider, sondern auch aller für dessen Überwachung zuständigen Stellen: der Gerichte, der Staatsanwaltschaft und der israelischen Anwaltskammer.
„Verstöße innerhalb von Gefängnissen gab es schon immer“, sagt Rechtsanwältin Abeer Baker. „Die Anwaltskammer, die Staatsanwaltschaft, der Generalstaatsanwalt und die Gerichte haben die ausdrückliche rechtliche Befugnis, an die Gefängnistore zu klopfen und zu sagen: ‚Ich komme herein, um eine Inspektion durchzuführen.‘ Keiner von ihnen hat dies rechtzeitig getan. Alle wussten, dass innerhalb der Gefängnisse etwas Schreckliches vor sich ging, und niemand hat einen Finger gerührt.“
Die Gerichte haben die richterliche Aufsicht faktisch aufgegeben. Viele Häftlinge werden nicht mehr physisch vor einen Richter/eine Richterin gebracht, sondern erscheinen stattdessen per Video in nur drei bis vier Minuten dauernden Anhörungen zur Verlängerung der Haft, die vollständig auf Hebräisch ohne Dolmetscher*in durchgeführt werden. Die Richter*innen genehmigen routinemäßig Haftbefehle und ignorieren anschließend sichtbare Anzeichen von Misshandlungen an den Körpern der vor ihnen erschienenen Häftlinge sowie Beschwerden über Hunger, Gewalt und medizinische Vernachlässigung.
„Den Richter*innen ist es egal, was mit diesen Häftlingen geschieht“, erklärt Dotan. „In einem Fall wurden acht Häftlinge in einem erbärmlichen Zustand vor das Bezirksgericht Tel Aviv gebracht. Während einer Pause ordnete das Gericht an, dass sie etwas zu essen bekommen sollten. Sie wurden gezwungen, sich hinzuknien, die Hände hinter dem Rücken gefesselt, die Beine in Ketten. Ihre mageren Essenstabletts wurden auf den Boden geworfen, und sie mussten sich bücken und wie Hunde essen, ohne ihre Hände benutzen zu können.“ Dotan protestierte sofort beim Gericht, aber die Richter*innen rollten nur mit den Augen, berichtet er. „Die Gerichte sind voll und ganz mitschuldig.“
Ende Oktober 2023 reichten mehrere Menschenrechtsorganisationen beim Obersten Gerichtshof Israels eine Klage zu den Haftbedingungen ein, wobei sie sich auf Aussagen von freigelassenen Häftlingen stützten, da ihnen zu diesem Zeitpunkt der Zugang zum Gefängnis verwehrt war. Das Gericht wies die Klage als „allgemeine, unbegründete Gerüchte“ zurück und entschied, dass Einsprüche durch individuelle Klagen vorgebracht werden müssen. Seitdem ist es zivilgesellschaftlichen Organisationen trotz Beweisen für weit verbreitete Hungersnöte und Misshandlungen nicht gelungen, das Gericht dazu zu bewegen, das Problem als systemisches Problem anzugehen.
Laut Steiner wurden grundsätzliche Klagen abgewiesen, weil „wir die Tatsachenbehauptungen nicht bewiesen haben, da die Gefängnisverwaltung sie bestreitet“ oder weil das Problem als „gelöst“ angesehen wurde, nachdem die Gefängnisverwaltung behauptete, es sei behoben worden.
Selbst wenn Gerichte Anordnungen zur Behebung bestimmter Verstöße erlassen haben, so Dotan, ignoriere der Strafvollzugsdienst diese „offensichtlich – insbesondere seit dem 7. Oktober“. Im Fall des 14-jährigen autistischen Jungen hat der Strafvollzugsdienst trotz einer gerichtlichen Anordnung, ihn von anderen Häftlingen zu trennen, diese nicht befolgt, sodass der Häftling von seinen Zellengenossen sexuell missbraucht wurde.
Der Oberste Gerichtshof spielt eine zentrale Rolle bei der Aufrechterhaltung der aktuellen Situation. Alle sieben Anwält*innen betonten, dass der Oberste Gerichtshof es abgelehnt habe, in Angelegenheiten einzugreifen, die er einst als dringend behandelt habe, und dem Staat wiederholt ohne Prüfung Verlängerungen gewährt habe. „Es ist eine Art vorsätzliche Blindheit“, sagte Baker.
In einer Klage, in der die Wiederaufnahme der Besuche des Roten Kreuzes gefordert wurde, hat der Oberste Gerichtshof dem Staat 20 Aufschübe gewährt. Eine Petition bezüglich der Nahrungsentziehung dauerte über anderthalb Jahre, bis sie entschieden wurde. „Das Gericht traf eine Entscheidung, nachdem die Menschen bereits Dutzende Kilogramm an Gewicht verloren hatten“, erklärt Daqqa.
Vor kurzem wies der Oberste Gerichtshof eine Klage zur Wiederaufnahme von Familienbesuchen mit der Begründung zurück, dass die Verfahren mit dem Strafvollzugsdienst nicht ausgeschöpft worden seien, und verlangte den Nachweis einer erneuten Ablehnung nach dem Waffenstillstand vom Oktober 2025, was eine zusätzliche Wartezeit von 45 Tagen erforderlich machte. Wie bei der Behandlung der Hungerpolitik Israels im Gazastreifen oder dem Ausschluss ausländischer Medien aus dem Gazastreifen übernimmt das Gericht effektiv die Position des Staates, indem es die Überprüfung so lange aufschiebt, bis eine bestimmte Klage nicht mehr relevant ist, ohne dabei das zugrunde liegende Problem anzugehen.
Die staatliche Rechtshilfe, die für die Gewährleistung eines fairen Strafverfahrens unabhängig von der mutmaßlichen Straftat zuständig ist, war die einzige staatliche Stelle, die systematische Menschenrechtsverletzungen in Gefängnissen anerkannt und öffentlich Bedenken geäußert hat. Sie hat davor gewarnt, dass Israels Haftbefugnisse „weitreichend und beunruhigend“ sind, und vor einem „Übergreifen extremer Mechanismen zur Terrorismusbekämpfung auf das Strafrecht“ gewarnt.
Dennoch kündigte die staatliche Rechtshilfe im November 2023 – ohne Präzedenzfall – an, dass sie keine Hamas-Aktivisten vertreten werde, und gab damit ihre grundlegende Pflicht gegenüber allen nach dem 7. Oktober inhaftierten Palästinenser*innen auf. „Die staatliche Rechtshilfe vertritt Menschen, die ihre Kinder ermordet und ihre Leichen verstümmelt haben“, sagt ein befragter Anwalt. „Die Schwere der Taten ist irrelevant. Es gibt Menschen, denen ein faires Verfahren garantiert werden muss, unabhängig davon, was sie getan haben. Das ist Strafrecht.“
Die israelische Anwaltskammer hat es ihrerseits versäumt, Anwält*innen zu verteidigen, denen der Zugang zu Gefängnissen verwehrt wurde, oder deren Ausschluss anzufechten. Sie hat die Behauptungen der Gefängnisverwaltung, Anwält*innen hätten ihre Rolle missbraucht, um sich mit terroristischen Organisationen abzustimmen, unkritisch akzeptiert und Disziplinarverfahren gegen Anwält*innen auf der Grundlage geheimer Beweise und Materialien eingeleitet, die unter Verletzung des Anwaltsgeheimnisses – dem heiligsten Grundsatz des Anwaltsberufs – erlangt wurden.
Selbst wenn Beschwerden schließlich abgewiesen wurden, hat das Heranziehen solcher Anschuldigungen bei den Anwält*innen ein tiefes Gefühl der Verlassenheit durch die Berufsorganisation hervorgerufen, die sie eigentlich schützen sollte. „Wir [die Anwält*innen, die Palästinenser*innen verteidigen] sind völlig auf uns allein gestellt“, so Dotan. „Ich kann meinen Mandant*innen nicht helfen. Ich kann sie nicht vor ihrem Schicksal bewahren.“
Ein weitreichender Kreislauf der Kriminalität
Die Behandlung der Inhaftierten, wie sie von ihren Anwält*innen beschrieben wird, spiegelt eine umfassendere israelische Politik der Aushöhlung grundlegender Menschenrechtsnormen wider, die durch die Unfähigkeit – und oft auch Unwilligkeit – der Aufsichtsbehörden, einzugreifen, noch verschärft wird.
Die Schikanierung von Anwält*innen, die derzeit de facto die letzten verbliebenen Kontrollinstanzen sind, spiegelt die allgemeine anhaltende Unterdrückung von Menschenrechtsorganisationen wider. In der Praxis hat der Staat darauf hingearbeitet, Palästinenser*innen selbst die grundlegendsten Rechtsmittel zu verweigern und gleichzeitig diejenigen zu isolieren, die Zeugen von Misshandlungen sein könnten
Die Folgen reichen weit über die Gefängnismauern hinaus. Tausende Palästinenser*innen, die in den letzten zwei Jahren in israelischer Haft waren, haben bleibende körperliche und psychische Schäden davongetragen, die ihre Familien und Gemeinschaften noch über Jahre hinweg belasten werden.
Auf israelischer Seite, so Steiner, „sind viele Menschen beteiligt. Viele, viele Israelis, die andere Menschen im Gefängnis gefoltert, misshandelt, solche Gewalt gebilligt oder auf die eine oder andere Weise vertuscht haben. Dies ist ein Verbrechen mit sehr weitreichenden Kreisen: Dutzende von Reservisten und regulären Soldaten, Hunderte von Gefängniswärtern“, schloss sie. Und diese Personen und die Gewalt, die sie normalisiert haben, werden Teil der israelischen Gesellschaft bleiben.
Auf die Bitte von +972 um eine Stellungnahme antwortete der Sprecher des israelischen Strafvollzugsdienstes auf diesen Artikel mit folgender Erklärung: „Das ist eine absolute Unwahrheit. Der israelische Strafvollzugsdienst ist eine Sicherheitsorganisation, die im Rahmen der Gesetze arbeitet, und sein Personal ist für die sichere Verwahrung und den Schutz der Rechte aller Häftlinge verantwortlich. Jede formelle Beschwerde, die von einem Häftling eingereicht wird, wird von den zuständigen Behörden gemäß den Gesetzen geprüft und bearbeitet.“
Lee Mordechai ist Gründer der Initiative „Bearing Witness: Gaza“ und Dozent am Fachbereich Geschichte der Hebräischen Universität.
Liat Kozma ist Vorstandsmitglied der Initiative „Bearing Witness: Gaza“. Sie ist Professorin am Fachbereich Islam- und Nahoststudien und Inhaberin des Harry-Friedenwald-Lehrstuhls für Medizingeschichte an der Hebräischen Universität.




Kommentare