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Israel verfolgt laut neuem UN-Bericht eine „de facto staatliche Politik“ der organisierten Folter

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Der UN-Untersuchungsausschuss hebt Vorwürfe wie Hundeangriffe und sexuelle Gewalt hervor und äußert Besorgnis über die Straflosigkeit von Kriegsverbrechen.


Von Julian Borger, The Guardian, 29. November 2025


(Gekürzter Beitrag, Originalbeitrag in englischer Sprache: )

 

Israel verfolgt laut einem UN-Bericht über die letzten zwei Jahre „eine de facto staatliche Politik der organisierten und weit verbreiteten Folter“. Der Bericht äußert auch schwere Bedenken hinsichtlich der Straffreiheit israelischer Sicherheitskräfte für Kriegsverbrechen.

Der UN-Ausschuss gegen Folter äußerte „tiefe Besorgnis über Vorwürfe wiederholter schwerer Schläge, Hundeangriffe, Elektroschocks, Waterboarding, Anwendung von Dauerstresspositionen [und] sexueller Gewalt“.

Der Bericht, der am Freitag im Rahmen der regelmäßigen Überwachung der Länder, die die UN-Konvention gegen Folter unterzeichnet haben, veröffentlicht wurde, besagt außerdem, dass palästinensische Häftlinge gedemütigt wurden, indem „sie gezwungen wurden, sich wie Tiere zu verhalten oder angepinkelt wurden“, ihnen systematisch medizinische Versorgung verweigert wurde und sie übermäßigen Fesselungen ausgesetzt waren, „die in einigen Fällen zu Amputationen führten“.

Der UN-Ausschuss aus zehn unabhängigen Expert*innen äußerte sich besorgt über die umfassende Anwendung des israelischen Gesetzes über ungesetzliche Kämpfer, um die langwierige Inhaftierung Tausender palästinensischer Männer, Frauen und Kinder ohne Gerichtsverfahren zu rechtfertigen. Nach den neuesten Zahlen der israelischen Menschenrechtsorganisation B'Tselem befanden sich Ende September 3.474 Palästinenser*innen in „Administrativhaft“, also ohne Gerichtsverfahren, in Gewahrsam der israelischen Strafvollzugsbehörde.

Der neue UN-Bericht, der einen Zeitraum von zwei Jahren seit Beginn des Gaza-Krieges am 7. Oktober 2023 abdeckt, macht auf den „hohen Anteil von Kindern aufmerksam, die derzeit ohne Anklage oder in Untersuchungshaft sitzen”, und weist darauf hin, dass das von Israel festgelegte Strafmündigkeitsalter bei 12 Jahren liegt und dass auch Kinder unter 12 Jahren inhaftiert werden.

Kinder, die als Sicherheitshäftlinge eingestuft werden, „unterliegen strengen Beschränkungen des Kontakts zu ihren Familien, können in Einzelhaft gehalten werden und haben keinen Zugang zu Bildung, was gegen internationale Standards verstößt“, heißt es in dem Bericht. Er appelliert an Israel, seine Gesetzgebung zu ändern, damit Einzelhaft nicht gegen Kinder angewendet wird.

Der UN-Ausschuss, der zur Überwachung der Umsetzung der UN-Konvention gegen Folter von 1984 eingerichtet wurde, geht noch weiter und argumentiert, dass die tägliche Durchsetzung der israelischen Politik in den besetzten palästinensischen Gebieten insgesamt „Folter gleichkommt“.

Dem Bericht zufolge starben während des Gaza-Krieges 75 Palästinenser in Haft, wobei sich die Haftbedingungen für Palästinenser „deutlich verschlechtert“ hätten. Die Zahl der Todesfälle sei „ungewöhnlich hoch und scheint ausschließlich die palästinensische Gefängnisbevölkerung betroffen zu haben“. Es wird festgestellt, dass „bis heute kein Regierungsvertreter für diese Todesfälle zur Verantwortung gezogen oder zur Rechenschaft gezogen wurde“.

Die israelische Regierung hat den Einsatz von Folter wiederholt bestritten. Der UN-Ausschuss hörte Aussagen von Vertreter*innen des Außenministeriums, des Justizministeriums und der Strafvollzugsbehörde des Landes, die argumentierten, dass die Haftbedingungen angemessen seien und einer Aufsicht unterlägen. Der Ausschuss wies jedoch darauf hin, dass der mit der Untersuchung von Beschwerden über Verhöre beauftragte Inspektor in den letzten zwei Jahren „keine Strafverfahren wegen Folter und Misshandlung” eingeleitet habe, obwohl es zahlreiche Vorwürfe über solche Praktiken gebe.

Es hieß, Israel habe in diesem Zweijahreszeitraum nur eine einzige Verurteilung wegen Folter oder Misshandlung vorweisen können, offenbar in Anspielung auf einen israelischen Soldaten, der im Februar dieses Jahres verurteilt worden war, weil er gefesselte und mit verbundenen Augen festgehaltene Häftlinge aus Gaza wiederholt mit Fäusten, einem Schlagstock und seinem Sturmgewehr angegriffen hatte. In diesem Fall befand der Ausschuss, dass die siebenmonatige Haftstrafe „die Schwere der Straftat offenbar nicht widerspiegelt“.



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Zum Weiterlesen:


UN Committee against Torture publishes findings on Albania, Argentina, Bahrain and Israel


ree

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