Israelische Menschenrechtsorganisation: "Eine ausweglose Situation"
- 10. Aug.
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Seit dem 7. Oktober 2023 sitzen Tausende palästinensischer Bewohner*innen des Gazastreifens im Westjordanland fest und sind weder in der Lage, ihre Familien in Sicherheit zu bringen, noch nach Gaza zurückzukehren. Dank der Bemühungen von Gisha hat Israel begonnen, einigen von ihnen die Rückkehr in ihre Heimat zu gestatten.
Bericht von Gisha (Legal Center for Freedom of Movement), 3. August 2026
(Originalbeitrag in englischer Sprache)
Vor dem 7. Oktober 2023 erlaubte Israel Palästinenser*innen die Einreichung individueller Genehmigungsanträge für Reisen zwischen dem Gazastreifen, dem Westjordanland und Israel nur in Fällen, die es als „außergewöhnlich und humanitär“ definierte, oder für Tätigkeiten im Handel, im Bauwesen oder in der Landwirtschaft. Das Genehmigungssystem war drakonisch und in vielerlei Hinsicht kritikwürdig, doch seit Ausbruch des Krieges wurde es faktisch ausgesetzt, sodass die Palästinenser*innen nicht einmal mehr die Möglichkeit haben, Reiseanträge bei den israelischen Behörden zu stellen, die ihr Leben kontrollieren. Der Gazastreifen wurde bis auf wenige Ausnahmen hermetisch abgeriegelt:
Reisen von und nach Gaza sind nur unter äußerst eng gefassten Voraussetzungen möglich. Um Gaza zu verlassen, muss eine Person zur medizinischen Behandlung entweder nach Ägypten oder an einen anderen Ort überwiesen werden oder als Begleitperson eines Patienten/einer Patientin reisen. Israel gestattet die Ausreise auch, wenn die Reise von einer ausländischen Botschaft oder einem Konsulat mit Sitz in Israel/Palästina koordiniert wird.
Nur sehr wenigen Menschen wird die Rückkehr nach Gaza gestattet. Über den Grenzübergang Rafah dürfen im Rahmen des Waffenstillstandsabkommens Palästinenser*innen, die Gaza nach Oktober 2023 in Richtung Ägypten verlassen hatten, in einer Anzahl zurückkehren, die der Zahl der Patient*innen und Begleitpersonen entspricht, die an einem bestimmten Tag ausreisen. Über andere Routen koordiniert Israel gelegentlich die Rückkehr von Patient*innen, die in Jordanien behandelt wurden. Außerdem lässt es gelegentlich Häftlinge frei, die sich in israelischer Haft befanden. Wie in diesem Bericht erläutert, dürfen dank der Arbeit von Gisha Palästinenser*innen, die als Bewohner*innen des Gazastreifens registriert sind, nach und nach aus dem Westjordanland in den Gazastreifen zurückkehren.
Viele Bewohner*innen des Gazastreifens, die sich im Westjordanland aufhielten, sind dort gestrandet und können nicht in den Gazastreifen zurückkehren, um sich mit ihren Familien wieder zu vereinen. Die derzeitige Politik ist sowohl eine Fortsetzung als auch eine Verschärfung der seit Jahrzehnten von Israel verfolgten Trennungspolitik, die darauf abzielt, die Bewegungsfreiheit zwischen dem Gazastreifen und dem Westjordanland, einschließlich Ostjerusalem, einzuschränken und den Gazastreifen zu isolieren.
Die meisten der im Westjordanland festsitzenden Personen gehören einer von drei Gruppen an: Bewohner*innen des Gazastreifens, die zu einem humanitären Besuch bei einem Verwandten ersten Grades ins Westjordanland eingereist sind; Patient*innen, die den Gazastreifen verlassen haben, um eine dort nicht verfügbare lebenswichtige medizinische Behandlung zu erhalten, sowie deren Begleitpersonen; und palästinensische Arbeitskräfte, die vor dem 7. Oktober 2023 rechtmäßig nach Israel eingereist sind. Nach dem Ausbruch des israelischen Angriffs auf den Gazastreifen wurden alle ihre Aufenthaltsgenehmigungen auf einen Schlag widerrufen, wodurch sie über Nacht zu „illegalen Einwohner*innen“ erklärt wurden. Viele der Arbeiter*innen, die zuvor über Aufenthaltsgenehmigungen verfügten, flohen aus Angst vor Verhaftung oder Racheakten in das Westjordanland.
Schätzungen zufolge sitzen unter diesen Umständen Tausende von Palästinenser*innen, die als Bewohner*innen des Gazastreifens registriert sind, im Westjordanland fest. Sie sind besorgt um das Schicksal ihrer Angehörigen, die im Gazastreifen zurückgeblieben sind und dort unter Bedingungen extremer Entbehrung, Vertreibung und unerbittlicher israelischer Bombardements ums Überleben kämpfen.
Eine Familienzusammenführung ist ohne rechtliches Verfahren unmöglich
Israel gestattet es Palästinenser*innen, deren gemeldeter Wohnsitz im Gazastreifen liegt, nicht, sich im Westjordanland niederzulassen oder dort ihren Status zu legalisieren, und es erlaubt auch nicht, dass ihre im Gazastreifen verbliebenen Familienangehörigen ins Westjordanland gelangen und sich dort mit ihnen vereinen. Der einzige Weg für im Westjordanland lebende Bewohner*innen des Gazastreifens, sich mit ihren Familien zu vereinen, ist daher die Rückkehr in den Gazastreifen. Laut Aussagen gegenüber Gisha mussten die Betroffenen jedoch feststellen, dass es keinen offiziellen Mechanismus gibt, über den sie einen Antrag bei den israelischen Behörden stellen können, als sie versuchten, zurückzukehren.
Wir weisen darauf hin, dass die Koordinatoren von Gisha, bevor sie Personen, die nach Gaza zurückkehren möchten, Unterstützung gewähren, ein ausführliches Gespräch mit jedem Antragsteller/jeder Antragstellerin führen, um sicherzustellen, dass dieser die Konsequenzen seiner Entscheidung zur Rückkehr versteht. Die Antragsteller*innen werden darauf hingewiesen, dass sie nach der derzeitigen Politik Israels auf absehbare Zeit möglicherweise nicht mehr aus dem Gazastreifen ausreisen können, selbst im Falle einer dringenden medizinischen Notwendigkeit. Israel darf Bewohner*innen des Gazastreifens, die nicht zurückkehren wollen, angesichts der Gefahr für ihr Leben nicht zurückschicken.
In der Praxis war Israel im vergangenen Jahr erst nach rechtlichen Schritten von Gisha gezwungen, die Rückkehr von im Westjordanland gestrandeten Bewohner*innen des Gazastreifens in den Gazastreifen zu genehmigen. So wurde beispielsweise im April 2025 nach einer Intervention von Gisha die in Gaza lebende Hanan mit ihren Drillingen wiedervereint. Die Mädchen kamen sechs Wochen vor dem 7. Oktober per Kaiserschnitt in einem Krankenhaus in Ostjerusalem zur Welt, wo Hanan aufgrund einer Risikoschwangerschaft aufgenommen worden war. Nur fünf Tage nach der Operation lief ihre Aufenthaltsgenehmigung für Israel ab, und sie war gezwungen, nach Gaza zurückzukehren, während ihre Töchter weiterhin im Krankenhaus blieben. Nach Ausbruch des Krieges hatte sie keine Möglichkeit, Gaza zu verlassen, um zu ihren Neugeborenen zu gelangen, noch konnte sie diese nach Gaza zurückholen. Erst nach wiederholten Bitten und der Einreichung eines Gerichtsantrags sorgten die israelischen Behörden für die Rückkehr der Säuglinge nach Gaza, wo sie endlich wieder mit ihren Eltern vereint wurden, nachdem sie mehr als anderthalb Jahre lang im Krankenhaus von Krankenschwestern und anderem Personal aufgezogen worden waren.
Im Mai 2025 half Gisha neun weiteren in der Westbank gestrandeten Bewohner*innen Gazas bei der Rückkehr in den Gazastreifen, darunter Kinder, die sich in medizinischer Behandlung befanden, sowie deren Begleitpersonen. Die Entscheidung zur Rückkehr gleicht einer Art „Sophie’s Choice“: Entweder bleibt man von seiner Familie getrennt oder kehrt zu ihr zurück – aber auch zu den Gefahren und den harten Lebensbedingungen im Gazastreifen.
Auch die Lebensbedingungen im Westjordanland verschlechtern sich weiter, sowohl aufgrund der Wirtschaftskrise als auch wegen der eskalierenden Gewalt durch Siedler und das israelische Militär – oft beides zusammen. Dennoch ist das Westjordanland relativ sicherer, und einigen ist es gelungen, eine Einkommensquelle zu finden, sei sie auch noch so gering, um Verwandte zu unterstützen, die im Gazastreifen geblieben sind. Es liegt auf der Hand, dass manche Menschen, hätten sie die Wahl, es vorziehen würden, ihre Familien in das Westjordanland zu holen, anstatt nach Gaza zurückzukehren. So oder so liegt die Entscheidung über eine Rückkehr in den Gazastreifen allein bei ihnen, und Israel darf ihre Rückkehr nicht verhindern oder willkürlich verzögern.
Aufgrund zahlreicher Anfragen, die bei Gisha eingegangen sind, haben wir bislang im Namen von über 500 Personen vier Anträge an die Koordinierungsstelle für Regierungsaktivitäten in den Gebieten (COGAT) gerichtet. Auch hier begann die COGAT erst nach Einleitung rechtlicher Schritte, Maßnahmen zur Organisation der Rückkehr zu ergreifen.
Die erste Liste und eine Petition
Am 11. Februar 2026 übermittelte Gisha COGAT einen Antrag mit einer Liste von 45 in der Westbank gestrandeten Bewohner*innen des Gazastreifens, die in den Gazastreifen zurückkehren wollten. Auf dieser Liste stand auch Zeinab Khatib, eine Lehrerin und Mutter von zwei Kindern, die Gaza wenige Tage vor dem 7. Oktober mit einer von Israel ausgestellten Genehmigung verlassen hatte, um ihre Schwester bei einer medizinischen Behandlung zu begleiten. Mehr als zwei Jahre lang beobachtete Khatib voller Sorge, wie ihre Familie in Gaza unerbittlichen Bombardements und sich stetig verschlechternden Lebensbedingungen ausgesetzt war. In einem in „Haaretz“ veröffentlichten Artikel [auf hebräisch, Anm.] über ihre Situation beschrieb sie, wie ihre Familie Hunger und schwerer psychischer Belastung ausgesetzt war.
Nachdem die Anfrage vom Februar unbeantwortet geblieben war, reichten wir im Mai 2026 eine Petition im Namen von Khatib ein und wiesen darauf hin, dass ihr Fall repräsentativ für die Situation der anderen auf der Liste genannten Personen sei. Nach Einreichung der Petition reagierte COGAT schließlich auf unsere Anfrage vom Februar bezüglich der ersten Gruppe und legte den 21. Juni als Datum für die Rückkehr der Gruppe in den Gazastreifen fest.
Während der langen Monate des Wartens auf eine Antwort starb eine Frau, und eine andere, 62 Jahre alt, entschied sich in letzter Minute, im Westjordanland zu bleiben, wo sie eine bescheidene Einkommensquelle gefunden hatte, um ihre Enkelkinder in Gaza zu unterstützen, nachdem deren Vater – ihr Sohn – im Krieg getötet worden war. Von den 45 Namen auf der ursprünglichen Liste konnten 36 in den Gazastreifen zurückkehren.
Willkürliche Beschränkungen bei der Einfuhr persönlicher Gegenstände
Im Vorfeld der Rückkehr der Gruppe am 21. Juni übermittelten die israelischen Behörden dem Koordinator von Gisha eine Reihe von Forderungen: Die Rückkehrer*innen mussten sich am Kontrollpunkt Tarqumiya melden, von wo aus ihre Rückreise in den Gazastreifen beginnen sollte. Ein privater Bus sollte sie zur israelischen Seite des Grenzübergangs Kerem Shalom zwischen Israel und Gaza bringen, und ein weiterer Bus sollte sie von der palästinensischen Seite des Grenzübergangs zum Nasser-Krankenhaus im Gazastreifen bringen, einer Anlaufstelle für alle Rückkehrer*innen nach Gaza. Die Fahrt vom Westjordanland durch Israel nach Kerem Shalom erfolgte unter militärischer Begleitung. Die Transportkosten mussten die Rückkehrer*innen selbst tragen und waren übermäßig hoch, insbesondere im Gazastreifen, wo die Kraftstoffknappheit zu einem sprunghaften Anstieg der Preise für öffentliche Verkehrsmittel geführt hat.
Die israelischen Behörden teilten zudem strenge Beschränkungen hinsichtlich der Menge an Bargeld und persönlichen Gegenständen mit, die die Rückkehrer*innen in den Gazastreifen mitbringen durften, und drohten ausdrücklich: „Jede Abweichung vom Zeitplan bzw. von den Gepäckbestimmungen wird nicht akzeptiert und führt dazu, dass die Bewohner*innen nicht zurückkehren dürfen.“
Bei den meisten Mitgliedern der Gruppe handelte es sich um Patient*innen unterschiedlichen Alters, von Kindern bis zu älteren Menschen, oder um Familienangehörige, die sie zur Behandlung begleitet hatten. Um ihre Rückkehr zu koordinieren, mussten sie detaillierte Angaben machen und eine Genehmigung für den Transport jedes Medikaments oder medizinischen Hilfsmittels einholen, das sie mitführen mussten, einschließlich Blutzuckermessgeräte. Mit anderen Worten: Selbst lebenswichtige Gegenstände bedürfen der israelischen Genehmigung. Kinderwagen und Autositze sind nicht erlaubt, während für jedes Kind unter drei Jahren nur eine Packung Windeln und zwei Behälter mit Säuglingsnahrung zugelassen sind. Genau wie Medikamente und medizinische Hilfsmittel sind auch diese Gegenstände in Gaza nicht regelmäßig erhältlich, und selbst wenn sie zu finden sind, sind sie so teuer, dass sich viele sie nicht leisten können.
Laut Aussagen, die bei Gisha eingegangen sind, waren einige der Rückkehrer*innen, darunter Mütter, die ihre Kinder begleiteten, die sich einer medizinischen Behandlung unterzogen hatten, gezwungen, in Kerem Shalom Kleidungsstücke wegzuwerfen, da sie nicht alle ihre Habseligkeiten wie vorgeschrieben in eine einzige kleine Tasche packen konnten.
Die willkürliche Beschränkung der Bargeldmenge, die nach Gaza eingeführt werden darf, ist angesichts des akuten Bargeldmangels im Gazastreifen ein weiterer Schlag ins Gesicht. Selbst diejenigen, die es sich leisten könnten, die benötigten Artikel zu kaufen, sind möglicherweise nicht in der Lage, diese zu bezahlen, weil ihnen das Bargeld fehlt.
Drei weitere Listen und eine weitere Petition
Am 9. Juni 2026 schickten wir COGAT eine zweite Liste, die die Namen von 53 Bewohner*innen des Gazastreifens enthielt, die in den Gazastreifen zurückkehren wollten. Unter ihnen war Rana (ein Pseudonym), 27, Mutter von drei Kindern, die den Gazastreifen am 4. Oktober 2023 über den Grenzübergang Erez verlassen hatte. Rana reiste mit einer von Israel ausgestellten Genehmigung ab, um ihren zwei Monate zuvor geborenen kleinen Sohn zu begleiten, der an einer erblichen genetischen Erkrankung litt, für die es in Gaza keine Behandlungsmöglichkeiten gab und der in einem Krankenhaus im Westjordanland behandelt werden musste. Von der Westjordanland aus musste Rana mit ansehen, wie das Haus der Familie im Gazastreifen zerstört wurde und ihre vertriebenen Kinder zu Verwandten in ein Zelt im Norden Gazas zogen.
Am 6. Juli haben wir ein weiteres Ersuchen an COGAT gerichtet, das eine Liste mit 195 weiteren Bewohner*innen des Gazastreifens enthielt, die unter ähnlichen Umständen im Westjordanland festsitzen. In diesem Ersuchen haben wir erneut betont, dass nach internationalem Recht jeder palästinensische Bewohner und jede palästinensische Bewohnerin das Recht hat, jederzeit in den Gazastreifen zurückzukehren. Wir wiesen darauf hin, dass alle auf den Listen aufgeführten Personen den Gazastreifen vor dem 7. Oktober mit von den israelischen Behörden ausgestellten Genehmigungen verlassen hatten und dass die Schließung der Grenzübergänge zwischen dem Gazastreifen und Israel durch die israelischen Behörden sie daran gehindert hatte, zurückzukehren. Wir forderten die Behörden zudem auf, ihre Rückkehr unverzüglich auf sichere und würdige Weise zu koordinieren, und betonten, dass eine willkürliche Einschränkung dessen, was sie mitbringen dürfen, ihre Rechte auf Eigentum, Gesundheit und Würde verletzt.
Am nächsten Tag, dem 7. Juli, nachdem ein ganzer Monat ohne Antwort auf unser Ersuchen vom 9. Juni bezüglich der zweiten Gruppe vergangen war, reichten wir im Namen von Rana und ihrem kleinen Sohn eine Petition ein, in der wir forderten, dass die Behörden die Rückkehr der Gruppe organisieren. In der Petition argumentierten wir, dass das Verhalten der israelischen Behörden gegen das Völkerrecht und das israelische Recht verstößt; dass es das Recht auf Familienleben, den Grundsatz des Kindeswohls und das Recht auf Selbstbestimmung verletzt sowie gegen das Verbot der gewaltsamen Verbringung geschützter Personen aus besetzten Gebieten verstößt; und dass es die Pflicht einer Verwaltungsbehörde verletzt, auf an sie gerichtete Anträge innerhalb einer angemessenen Frist zu reagieren.
Einige Tage nach Einreichung der Petition begann die COGAT, auf unsere Anträge vom 9. Juni und 6. Juli bezüglich der Modalitäten für die Rückkehr von rund 250 Personen aus den beiden Gruppen zu reagieren. Ein Rückführungstermin wurde uns jedoch nicht genannt. Während wir auf die Festlegung dieses Termins warteten, reichten wir am 16. Juli bei COGAT eine weitere Liste (die vierte dieser Art) ein, die die Namen von weiteren 250 Personen enthielt, die von dem Westjordanland nach Gaza zurückkehren wollten.
Am 29. Juli kontaktierte COGAT unsere Rechtsabteilung und teilte uns mit, dass 100 Personen am 3. August zurückkehren können. Die Namen derjenigen, deren Rückkehr geplant war, waren in den Listen enthalten, die Gisha am 9. Juni und 6. Juli an COGAT gesendet hatte. Rana ist unter ihnen. COGAT gab diese Ankündigung nur wenige Tage vor Ablauf der Frist am 6. August bekannt, innerhalb derer der Staat auf die im Namen von Rana und ihrem kleinen Sohn eingereichte Petition reagieren musste. Wie in früheren Fällen, in denen die Behörden erst nach Einreichung von Petitionen durch Gisha Maßnahmen ergriffen hatten, lässt der Zeitpunkt vermuten, dass COGAT auch in diesem Fall handelte, um die Petition gegenstandslos zu machen.
In den wenigen Tagen, die bis zur geplanten Rückführung verblieben, bemühten sich die Aufnahmekoordinatoren von Gisha, die Rückkehrer*innen zu kontaktieren und eine Liste zu erstellen, die Medikamente und andere wichtige Gegenstände, die jede Person mitnehmen musste, sowie Kontaktdaten enthielt.
Laut Aussagen, die bei Gisha eingegangen sind, waren einige Menschen so verzweifelt, zurückzukehren, dass sie sich an Checkpoints israelischen Soldaten stellten, in der Hoffnung, in Gewahrsam genommen und schneller zurückgeschickt zu werden. Dieses Phänomen verdeutlicht die inakzeptable und gefährliche Situation, in die die Menschen getrieben werden, weil Israel ihnen keinen legalen, geordneten Weg zurück in ihre Heimat lässt.
Am 3. August überquerten 88 Menschen die Grenze vom Westjordanland nach Gaza – laut COGAT handelte es sich dabei um ein Pilotprojekt für die Rückkehr weiterer Bewohner*innen.
Die Position von Gisha
Als Besatzungsmacht und als Behörde, die die Grenzübergänge zwischen Israel und dem Westjordanland sowie zwischen Israel und dem Gazastreifen kontrolliert, trägt Israel die Verantwortung und die Verpflichtung, die Grundrechte der Palästinenser*innen zu wahren, einschließlich des Rechts auf Freizügigkeit und des Rechts auf Familienleben. Sein Verhalten stellt einen Verstoß gegen seine Verpflichtungen nach dem Völkerrecht und dem israelischen Recht gegenüber den unter seiner Besatzung lebenden Palästinenser*innen dar. Israel muss den derzeit im Westjordanland lebenden Bewohner*innen des Gazastreifens gestatten, ihre Familien in die relative Sicherheit des Westjordanlands zu holen, wenn sie dies wünschen. Solange es dies nicht tut, muss es zumindest denjenigen, die in den Gazastreifen zurückkehren möchten, ermöglichen, dies im Rahmen eines geordneten Verfahrens und ohne Verzögerung zu tun. Außerdem muss es willkürliche Beschränkungen hinsichtlich der mitführbaren Gegenstände aufheben und den Menschen gestatten, mit allen persönlichen und lebensnotwendigen Gegenständen, die sie benötigen, in den Gazastreifen einzureisen.
Gisha ist eine 2005 gegründete israelische Menschenrechtsorganisation, deren Ziel es ist, die Bewegungsfreiheit der Palästinenser*innen, insbesondere der Bewohner*innen des Gazastreifens, zu schützen. Gisha setzt sich für die Wahrung der durch internationales und israelisches Recht garantierten Rechte ein.




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