Israels militärisches „Justizsystem“ funktioniert genau so, wie es beabsichtigt ist
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Eine Handvoll Ermittlungen zu viel beachteten Massakern im Gazastreifen dienen nur als Ablenkungsmanöver: Seit dem 7. Oktober hat Israel lediglich zwei Soldaten wegen Übergriffen auf Palästinenser*innen verurteilt.
Von Dan Owen, +972Mag, 3. September 2026
(Originalbeitrag in englischer Sprache)
Im vergangenen Monat gab das israelische Militär die Ergebnisse seiner vorläufigen Untersuchungen zu fünf vielbeachteten Vorfällen bekannt, die sich während seiner Großoffensive der Massenmorde und Zerstörung im Gazastreifen ereignet hatten. Das Militär hatte beschlossen, strafrechtliche Ermittlungen zur Tötung von Hind Rajab, sechs ihrer Angehörigen und zwei Sanitätern des Palästinensischen Roten Halbmonds im Januar 2024 einzuleiten; ebenso zu der Tötung von 15 medizinischen und Rettungskräften in Tel Al-Sultan im März 2025.
Im Gegensatz dazu kam das Militär in drei anderen Fällen zu dem Schluss, dass keine Grundlage für die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen vorliege: bei der Tötung von sieben Mitarbeiter*innen der „World Central Kitchen“ im April 2024, beim Angriff auf einen Konvoi von „Ärzte ohne Grenzen“ (MSF) im November 2023 und beim Angriff auf ein MSF-Gebäude im Februar 2024.
Diese Ankündigung könnte den Anschein erwecken, als sei Israel bereit, mutmaßliche Verbrechen in Gaza zu untersuchen. Eine näherere Betrachtung des militärischen Strafverfolgungsmechanismus Israels lässt jedoch etwas ganz anderes vermuten: Solche Ankündigungen dienen weitaus eher als PR-Gag, der darauf abzielt, den Anschein von Rechenschaftspflicht zu wahren, anstatt diese tatsächlich zu gewährleisten. Und indem das Militär die Aufmerksamkeit auf eine Handvoll Ausnahmefälle lenkt, lenkt es sie von der großen Zahl von Tötungen und mutmaßlichen Kriegsverbrechen ab, die nie überprüft oder untersucht wurden.
Dieser PR-Gag ist von Bedeutung, da Israel nach dem Völkerrecht verpflichtet ist, mutmaßliche Kriegsverbrechen zu untersuchen, und das Versäumnis, echte Ermittlungen durchzuführen, selbst einen Verstoß gegen das Völkerrecht darstellen kann. Tatsächlich besteht Israels wichtigste Verteidigung gegen internationale Strafverfahren gerade darin, dass sein innerstaatliches Rechtssystem bereit und in der Lage ist, mutmaßliche Verstöße zu ahnden.
Unter Berufung auf „Israels Verfahren zur Überprüfung, Untersuchung und Strafverfolgung im Rahmen seines nationalen Rechtssystems“ hat der Staat den Grundsatz der Komplementarität geltend gemacht, um zu argumentieren, dass sich der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) nicht einmischen sollte. Mit anderen Worten: Die Existenz eines scheinbar funktionierenden Ermittlungssystems trägt dazu bei, Israel und seine Amtsträger vor einer internationalen Strafverfolgung zu schützen.
Verzögern, ablenken, abtun
Die jüngsten Entscheidungen basierten auf Untersuchungen des „General Staff Fact-Finding Assessment Mechanism“ (FFAM), einer internen militärischen Stelle, die 2014 angesichts weltweiter Kritik am Umgang Israels mit mutmaßlichen Verstößen gegen das Völkerrecht eingerichtet wurde. Der Mechanismus sollte unter anderem dazu dienen, das israelische Ermittlungssystem mit internationalen Rechtsstandards in Einklang zu bringen.
Der FFAM führt vorläufige Bewertungen von Vorfällen durch, bei denen der Verdacht auf Kriegsverbrechen besteht, und berät den Generalstaatsanwalt der Streitkräfte (MAG) hinsichtlich der Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen. Die meisten Fälle, bei denen das Militär den Verdacht auf Kriegsverbrechen durch israelische Streitkräfte im Gazastreifen feststellt, werden an den FFAM weitergeleitet, wodurch dieser zum wichtigsten Mechanismus des Militärs für die Überprüfung solcher Vorwürfe wird.
Die FFAM führt jedoch selbst keine strafrechtlichen Ermittlungen durch; diese Aufgabe obliegt der Ermittlungsabteilung (CID) der Militärpolizei. Die Tatsache, dass sich die FFAM lediglich mit den vorläufigen Bewertungen befasst, schafft eine zusätzliche Phase zwischen einer mutmaßlichen Straftat und der Möglichkeit, diese zu untersuchen – einen Zeitraum, in dem Beweise verloren gehen, Erinnerungen verblassen und Zeug*innen schwerer aufzufinden sein können.
Die Beobachtung dieses Mechanismus durch „Yesh Din“, die Menschenrechtsorganisation, bei der ich arbeite, über einen Zeitraum von fast einem Jahrzehnt bis Oktober 2023 zeigt eine Bilanz außergewöhnlicher Verzögerungen und einer fast nicht vorhandenen Rechenschaftspflicht. Von 664 Vorfällen im Zusammenhang mit dem Gazastreifen, die an die FFAM weitergeleitet wurden, führten nur 41 (6 Prozent) zu strafrechtlichen Ermittlungen. Nur ein Fall führte letztendlich zu einer Verurteilung: Ein Panzerkommandant, der 2021 den Schuss auf den Bauern Hasan Sami Al-Borno im Gazastreifen genehmigt hatte, wurde zu lediglich 30 Tagen „militärischer Arbeit“ verurteilt, was einer gemeinnützigen Arbeit entspricht.
Nach Angaben des Militärs sollen die Überprüfungen durch die FFAM eine schnelle erste Einschätzung liefern; die eigenen Richtlinien des Militärs sehen dafür einen ersten Zeitrahmen von 30 Tagen vor. Doch die Ergebnisse in den fünf im August bekannt gegebenen Fällen lagen zwischen etwa anderthalb und fast drei Jahren nach den Vorfällen selbst.
Und obwohl die jüngste Entscheidung des Militärs, zwei strafrechtliche Ermittlungen einzuleiten, in der Öffentlichkeit große Aufmerksamkeit erregt hat, markiert dies nur den Beginn eines weiteren Prozesses – eines, dessen Aussichten durch die Verzögerung möglicherweise bereits beeinträchtigt wurden. Selbst unter der Annahme einer echten Bereitschaft zur Aufklärung könnten bis zum Beginn der Ermittlungen Beweismittel verloren gegangen sein und einige der beteiligten Soldaten bereits auf dem „Hummus-Trail“ durch Indien reisen, nachdem sie den Militärdienst beendet haben.
[Anmerkung zum sogenannten Hummus-Trail: Etwa 80.000 israelische Tourist*innen besuchen jedes Jahr Indien und strömen in Scharen zu den Zentren entlang einer Route, die als „Hummus Trail“ bekannt ist, wo einst typisch indische Städte umgestaltet wurden, um diesem Reisemarkt gerecht zu werden. Goas Strände heißen israelische Hippies mit Trance-Raves und Drogenpartys willkommen. In Dharamsala gibt es eine israelische Enklave, die umgangssprachlich als „Mini-Israel“ bekannt ist und voller „israelischer“ Falafel-Stände und Cafés ist. Siehe dazu auch “Ashrams for war criminals”, von Sara Radha Pelham]
Diese Verzögerungen sind bezeichnend für die Funktionsweise des israelischen Militärrechtssystems und wirken sich zu Israels Vorteil aus. Vorfälle können jahrelang „in Prüfung“ bleiben, was es dem Militär ermöglicht, Forderungen nach strafrechtlichen Ermittlungen abzuwehren, während die öffentliche Aufmerksamkeit nachlässt und die Aussichten auf eine wirksame Untersuchung stetig schwinden – und das alles, während Israel weiterhin behaupten kann, dass mutmaßliche Kriegsverbrechen untersucht werden, um internationale rechtliche Schritte zu verhindern.
Die Aufarbeitung der Militäraktionen während des aktuellen Angriffs auf den Gazastreifen folgt demselben Muster, nur in weitaus größerem Umfang. Zwischen Oktober 2023 und Ende Juli 2024 wurden mindestens 1.456 Vorfälle im Zusammenhang mit dem Gazastreifen an die FFAM weitergeleitet. Bis August 2026 hatte der Mechanismus nach Angaben des Militärs die Bewertungen von nur etwa 150 dieser Vorfälle abgeschlossen und an den MAG weitergeleitet – das sind rund 10 Prozent. Und insgesamt sind nur vier Vorfälle (einschließlich der beiden kürzlich bekannt gegebenen) bekannt, die vom MAG nach einer FFAM-Bewertung zur strafrechtlichen Untersuchung an die CID weitergeleitet wurden.
Einige Vorfälle, wie Plünderungen oder die Misshandlung und Tötung von Inhaftierten, wecken naturgemäß den Verdacht auf Kriegsverbrechen und werden daher eher direkt zur strafrechtlichen Untersuchung weitergeleitet, ohne dass zuvor eine Überprüfung durch die FFAM erfolgt. Auf der Grundlage öffentlich zugänglicher Informationen hat die CID seit Oktober 2023 mindestens 72 weitere strafrechtliche Ermittlungen im Zusammenhang mit dem israelischen Angriff auf den Gazastreifen eingeleitet – in Fällen, die nicht zuvor von der FFAM geprüft wurden. Dies ist immer noch eine auffallend geringe Zahl, wenn man bedenkt, wie viele Vorfälle in den letzten drei Jahren den begründeten Verdacht auf Kriegsverbrechen aufkommen lassen könnten.
Doch wie die bisherige Bilanz des Militärs deutlich macht, garantiert die Einleitung einer strafrechtlichen Untersuchung an sich noch keine Rechenschaftspflicht. Nur zwei der oben genannten Ermittlungen haben bislang zu Verurteilungen wegen Straftaten geführt, die von israelischen Soldaten gegen Palästinenser*innen begangen wurden: eine wegen Misshandlung palästinensischer Häftlinge in der berüchtigten Haftanstalt Sde Teiman und eine weitere wegen Plünderungen im Gazastreifen. Und das, obwohl zwischen Oktober 2023 und November 2025 fast 100 Häftlinge in israelischer Haft starben und es zahlreiche Berichte über Plünderungen durch israelische Soldaten gab, von denen jedoch keiner zu einer Verurteilung geführt hat.
Selbst die einzige Verurteilung wegen Plünderung scheint vor allem deshalb zustande gekommen zu sein, weil der Soldat versucht hatte, das gestohlene Geld bei einer Bank einzuzahlen, wo sich herausstellte, dass es gefälscht war – was dem Militär kaum eine andere Wahl ließ, als strafrechtlich vorzugehen.
Einfach ausgedrückt: Fast drei Jahre, nachdem Israel eine der zerstörerischsten Militäroffensiven des 21. Jahrhunderts gestartet hat – einen Angriff, bei dem durch Israels hemmungslosen Einsatz von Gewalt Zehntausende palästinensischer Zivilist*innen getötet wurden und der unzählige Vorwürfe wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord hervorgerufen hat –, ist öffentlich bekannt, dass Israel lediglich zwei Soldaten wegen der Verletzung von Palästinenser*innen verurteilt hat.
Eine Nebelwand für Massenmord
Trotz Israels Bemühungen, diese seltenen Fälle als Beweis dafür darzustellen, dass seine Mechanismen der Rechenschaftspflicht funktionieren, dient das militärische Ermittlungssystem in erster Linie dazu, mutmaßliche Verstöße zu vertuschen. Die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass strafrechtliche Ermittlungen wegen der Schädigung von Palästinenser*innen selten eingeleitet werden und, selbst wenn dies geschieht, fast nie zu einer Strafverfolgung führen.
Selbst die wenigen Fälle, die vor Gericht kommen, können unter politischem Druck scheitern. Im März 2026 zog der Generalstaatsanwalt nach heftigen Protesten in Israel die Anklage gegen fünf Reservisten der „Force 100“ zurück, denen schwerer Misshandlung eines palästinensischen Häftlings in Sde Teiman vorgeworfen wurde. In einer ironischen Wendung deckte dieser Vorfall eine Spannung innerhalb der rechtlichen Strategie Israels auf: Der starke innenpolitische Druck, Soldaten vor Strafverfolgung zu schützen, kann genau jene Verfahren untergraben, auf die sich Israel stützt, um zu argumentieren, dass eine internationale Strafverfolgung unnötig sei.
Der Zweck des israelischen militärischen Strafverfolgungssystems besteht nicht einfach darin, zu entscheiden, ob ein einzelner Soldat gegen das Gesetz verstoßen hat, sondern vielmehr darin, den Massenmorden und der Zerstörung im Gazastreifen einen Anschein von Rechtmäßigkeit zu verleihen. Diese Funktion erfüllt es, indem es mutmaßliche Straftaten in langwierige Überprüfungen verwandelt, Ermittlungen in Sackgassen führt und Rechenschaftspflicht zu einem leeren Begriff macht.
Zudem besteht im Kern des Systems ein Interessenkonflikt. Die FFAM ist nicht nur dazu gedacht, mutmaßliche Kriegsverbrechen zu untersuchen, sondern wird auch dazu genutzt, um – wie die Armee es nennt – „operative Lehren“ zu ziehen, um die Planung und Durchführung militärischer Operationen zu verbessern. Und wenn sie keine strafrechtlichen Ermittlungen einleitet (oder einstellt), fungiert der MAG als Rechtsberater, um Israels Mordorgien im Gazastreifen zu billigen.
Mit anderen Worten: Der Staatszweig, der den Einsatz von Gewalt genehmigt und ermöglicht, ist derselbe, der eine kleine Anzahl ihrer schrecklichen Folgen überprüft. Darüber hinaus verschleiert seine eng gefasste Fixierung auf das, was das Militär als „Ausnahmefälle“ bezeichnet, die Verantwortung der hochrangigen politischen und militärischen Amtsträger, die die Tötungsdoktrin in Gaza formuliert und genehmigt haben – darunter auch Amtsträger, die vom IStGH gesucht werden.
Die jüngsten Entscheidungen erinnern an die wahre Rolle des Systems: eine Handvoll Vorfälle für die rechtliche Überprüfung herauszugreifen, während die übergeordnete Maschinerie des Massenmords einer Untersuchung entzogen bleibt, wodurch Israels mörderischen Handlungen rechtlicher Schutz gewährt und eine öffentliche Nebelwand geschaffen wird, die den Staat und seine Amtsträger vor der Rechenschaftspflicht abschirmt.
Dan Owen ist Forscher bei Yesh Din und Autor des Berichts „Der Vertuschungsmechanismus des Generalstabs: Das israelische Strafverfolgungssystem und Verstöße gegen das Völkerrecht sowie Kriegsverbrechen in Gaza“.




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