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Presseaussendung von Botschafter Salah Abdel Shafi: IStGh-Chefankläger beantragt Haftbefehle gegen Netanjahu und Galant

Wie gestern bekannt wurde, hat der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), Karim Khan, Haftbefehle gegen Benjamin Netanjahu und gegen den israelischen Verteidigungsminister, Joav Galant, wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen beantragt.


In seinem Antrag warf Khan Netanjahu und Galant „gezielte/vorsätzliche Tötung“, „Aushungern“, „vorsätzliche Angriffe auf Zivilistinnen und Zivilisten“, „vorsätzliche Verursachung großen Leids“, sowie „Vernichtung und/oder Mord“ im Zuge des Gaza-Krieges vor.


„Wir begrüßen es sehr, dass der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs Haftbefehle gegen Galant und Netanjahu beantragt hat“, so Botschafter Salah Abdel Shafi. „In seiner Begründung hat Karim Khan jedoch drei wichtige Tatsachen nicht erwähnt:

Erstens wurden israelische Siedlungen, die laut Rom-Statut als Kriegsverbrechen gewertet werden, nicht genannt.

Zweitens wurde außer Acht gelassen, dass das palästinensische Volk als ein Volk unter Besatzung nach internationalem Recht ein Recht auf Widerstand hat.

Und drittens sind noch viel mehr Personen in Israel für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantwortlich zu machen als nur Netanjahu und Galant, so beispielsweise der israelische Generalstabschef und Kommandeure verschiedener Einheiten der israelischen Armee, aber auch terroristische Siedler, die ebenfalls auf der Sanktionsliste westlicher Staaten stehen.“


„Wir hoffen“, so Botschafter Abdel Shafi abschließend, „dass die IStGh-Mitgliedsstaaten den Beschlüssen des Internationalen Strafgerichtshofs Folge leisten werden, auch dann, wenn tatsächlich Haftbefehle gegen Netanjahu und Galant ausgestellt werden.“


Weiterführende Information:

Link zur Erklärung des IStGh-Chefanklägers Karim Khan

 

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